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Schulordnung
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...weil Ordnung sein muss!
Die Schulordnung ergänzt die Allgemeine Schulordnung (ASCHO). Sie nimmt Hinweise der ASCHO auf und führt diese näher aus.
Vorwort
Wir alle können an unserer großen Schule nur zusammenleben, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden. Sie sollen uns garantieren, dass wir ungehindert lehren und lernen können. Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz und Höflichkeit müssen für jeden von uns selbstverständlich sein. Dies bedingt, dass wir uns bestimmte Regeln setzen. Sie sollen verhindern, dass Personen verletzt und Dinge beschädigt oder entwendet werden. Diese Regeln sind in unserer Schulordnung zusammengefasst. Daran muss sich jeder halten.
Verhalten vor und nach dem Unterricht
Ab 7.45 Uhr kannst du deinen Klassenraum aufsuchen. Dort wartest du in Ruhe auf den Unterricht, der an unserer Schule mit einer Besinnung beginnt.Spätestens mit dem Schellenzeichen um 7.55 Uhr begeben sich Lehrer und Schüler in die Unterrichtsräume. Fahrschülern, die vor 7.40 Uhr eintreffen, steht bei sehr schlechtem Wetter ein Aufenthaltsraum zur Verfügung. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und endet in der Regel um 13.10 Uhr. Wenn du zu spät kommst, musst du dich zuerst im Sekretariat melden. Dort wird die Verspätung in eine Liste eingetragen. Außerdem bekommst du einen Mitteilung, die du deinem Klassenlehrer gibst. Beginnt dein Unterricht stundenplanmäßig später als 8.00 Uhr, so darfst du dich erst 5 Minuten vor dem jeweiligen Beginn auf dem Schulgelände einfinden. Dein Aufenthaltsraum ist der Klassenraum und nicht der Flur.Verlasse zu den Pausen das Gebäude auf dem kürzesten Wege und nach Unterrichtsschluss unverzüglich das Schulgelände.
II. Unterrichts- und Pausenzeiten Folgende Unterrichts- und Pausenzeiten sind gültig:
1. Stunde 8.00 - 8.45 Uhr 2. Stunde 8.45 - 9.30 Uhr
Frühstückspause 9.30 - 9.40 Uhr 1. Pause 9.40 - 9.55 Uhr
3. Stunde 9.55 - 10.40 Uhr 4. Stunde 10.40 - 11.25 Uhr
2. Pause 11.25 – 11.40 Uhr
5. Stunde 11.40 – 12.25 Uhr 6. Stunde 12.25 – 13.10 Uhr
Während der Frühstückspause von 9.30 – 9.40 Uhr verbleibst du unter der Aufsicht deines Fachlehrers.
III. Teilnahme am Unterricht, Aufsicht
Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen ist deine Pflicht. Wenn du erkrankst, erwartet die Schule eine sofortige Benachrichtigung durch die Eltern (Tel.: 429199-0). Bei Wiederaufnahme des Unterrichts bringe eine schriftliche Entschuldigung über die Dauer der Erkrankung mit.Bei allen anderen Gründen müssen deine Eltern rechtzeitig vorher einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Über Beurlaubungen vor und nach den Ferien entscheidet der Schulleiter.Während der gesamten Unterrichtszeit und bei jeder Schulveranstaltung unterliegst du der Aufsicht der Schule. Das Schulgrundstück darfst du während der Pausen nur mit Erlaubnis verlassen. Die Abgrenzung des Schulhofes ist auf der Vorderseite abgebildet.
IV. Schule als Lern- und Lebensort
Alle Einrichtungen der Schule – Räume, Möbel, Geräte sowie Bücher – sind für dich da. Ihre Anschaffung, Erhaltung und Pflege kosten sehr viel Geld. Vermeide Verunreinigungen. Abfälle gehören in Papierkörbe und Abfallbehälter. Für angerichtete Schäden – ob gewollt oder ungewollt – musst du gerade stehen. Das ist in deinem späteren Leben als Erwachsener auch eine Selbstverständlichkeit. Auf dem Schulgrundstück gilt ein allgemeines Nikotin- und Alkoholverbot, auch wenn du schon 16 Jahre alt bist und zu Hause rauchen darfst. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot wirst du in den folgenden Pausen über dein Fehlverhalten im Trainingsraum nachdenken müssen. Handys und MP3-Player gehören nicht in die Schule. Falls du nicht darauf verzichten willst, müssen diese Gegenstände während des Unterrichts ausgeschaltet in deiner Tasche bleiben. Ansonsten werden sie dir vom Lehrer abgenommen.
V. Umgang miteinander
Unsere Schule wird von Schülerinnen und Schülern vieler Nationalitäten und Konfessionen besucht. Mitunter kannst du die Reaktionen und das Verhalten deiner Mitschülerinnen und Mitschüler nicht verstehen. Das bedeutet dann aber nicht, dass deine Meinung unbedingt die richtige ist. Unterlasse alles, was das Empfinden deiner Mitschülerinnen und Mitschüler verletzten könnte! Du möchtest auch nicht gekränkt werden.
Deine Freiheit endet da, wo das Recht deines Mitmenschen anfängt. Abfälligkeiten, Beschimpfungen, Bedrohungen – erst recht körperliche Gewalt – sind in unserer Gesellschaft geächtet und gehören deshalb auch nicht in die Schulgemeinschaft. Freundlicher Umgang untereinander unterstützt das gute Zusammenleben und das gemeinsame Lernen. Konflikte gehören zu jeder Gemeinschaft. Lerne, mit Konflikten angemessen umzugehen. Wir lösen sie nicht mit körperlicher Gewalt und mit Beschimpfungen, sondern im Gespräch. Dabei können dir folgende Personen helfen: Klassenlehrer, SV-Lehrer, Beratungslehrer, unsere Sozialpädagogin und die Streitschlichter.
Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht darauf zu lernen. Das bedeutet für dich, dass du Unterrichtsstörungen jeglicher Art unterlassen musst. Das gilt natürlich auch für den Vertretungsunterricht.
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